Sanitätsdienst
Der Sanitätsdienst ist ein Teil der Notfallvorsorge. Im Rahmen von Veranstaltungen, bei denen von einem erhöhten Gefahrenpotenzial ausgegangen wird, wird seitens des Veranstalters ein Anbieter damit beauftragt, einen auf die Veranstaltung abgestimmten Sanitätsdienst für die gesamte Veranstaltung oder Teile davon zu stellen. Die Bestellung eines Sanitätsdienstes erfolgt entweder aus eigenem Antrieb des Veranstalters, aufgrund von Vorschriften übergeordneter Verbände (z. B. Reitsportverbände, Motorsportverbände) oder aufgrund behördlicher Auflagen.
Auch ohne behördliche Auflage entsteht jedoch bei Großveranstaltungen wegen der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters die Notwendigkeit, einen Sanitätsdienst zu stellen. Der Sanitätsdienst umfasst das Personal (Sanitäter:innen, Notärzt:innen, je nach Größe auch Führungspersonal und Disponent:innen) als auch die Ausstattung (Sanitätsstation, Kranken-, Rettungs- und Notarztwagen, mobile Leitstelle). Durch den Sanitätsdienst werden auf der Veranstaltungen erkrankte oder verletzte Personen erstversorgt und gegebenenfalls zum Transport in ein Krankenhaus übergeben. In Ausnahmefällen (zum Beispiel bei besonderer Dringlichkeit) können auch durch Fahrzeuge des Sanitätsdienstes Transporte in ein geeignetes Krankenhaus durchgeführt werden.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter:innen der ASBÖ-Rettungsstellen zur Verfügung.